Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen Daniel Jaeger Veranstaltungsservice (Daniel Jaeger) (im Nachfolgenden als Daniel Jaeger genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängenden Sach- und Dienstleistungen von Herr Jaeger verbinden.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote von Daniel Jaeger sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden muss schriftlich oder mündlich erfolgen.

2. Daniel Jaeger kann selbst über die Annahme entscheiden.

3. Ohne Auftragsbestätigung ist eine Zusage an dem vereinbarten Datum nicht zugesichert.

§ 3 Transport

1. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, ist Daniel Jaeger nicht für den Transport der Mietgegenstände zuständig. Übernimmt Daniel Jaeger den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen Daniel Jaeger und dem Kunden, kann Daniel Jaeger den Transport selbst oder durch Dritte durchführen. Für auftretende Schadensersatzansprüche gilt § 9 Abs. 1 und 2.

2. Lässt Daniel Jaeger den Transport durch Dritte durchführen, hat der Kunde zuerst den Dritten für auftretende Schadensersatzansprüche in Anspruch zu

nehmen.

§ 4 Stornierung durch den Kunden

1. Mit den Bedingungen der nachstehenden Regelung, hat der Kunde das Recht, schriftlich zu stornieren. Die Stornierung ist nur in Schriftform

wirksam.

2. Im Falle einer Stornierung, unberechtigter Kündigung oder eines unberechtigten Vertragsrücktritts hat der Kunde

– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 %

– bis 20 Tage vor Mietbeginn: 40 %

– bis 10 Tage vor Mietbeginn: 60 %

– bis 5 Tage vor Mietbeginn: 80 %

der gesamten Vergütung gemäß § 2, als Schadensersatz an Daniel Jaeger zu zahlen. Der Zeitpunkt der Stornierung ist das Eintreffen des schriftlichen

Kündigungsschreiben. Die Verpflichtung des Schadenersatzes entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass Daniel Jaeger kein oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 5 Zahlung

1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Miete ohne Abzüge/Skonti am Datum des Vertragsbeginn (Mietbeginn) in Bar zu zahlen oder vorab

auf das Konto von Daniel Jaeger zu überweisen. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Die Übergabe von gemieteten Geräten oder Gegenständen erfolgt von Daniel Jaeger nur, wenn vorher die komplette Vergütung bezahlt wurde.

2. Ist der Kunde Unternehmer nach § 14 BGB, schuldet dieser Daniel Jaeger bei nicht pünktlicher Zahlung Fälligkeitszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher nach § 13 BGB, hat dieser die Zahlungen und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Daniel Jaeger ist es möglich einen weiteren Verzugsschaden zu berechnen.

3. Der Kunde hat nur dann das Recht eine Vergütung zurückzuhalten oder zu mindern, wenn dieser eine rechtskräftige oder unbestrittene

festgestellte Gegenforderung liefert. Der Kunde hat uneingeschränkte Zurückbehaltungsrechte, wenn es auf diesem Vertragsverhältnis basiert.

§ 6 Gebrauchsüberlassung und Mängel

1. Daniel Jaeger vermietet technisch komplexe und dementsprechend störungsempfindliche Geräte und Gegenstände, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern. Versichert der Kunde während der Übergabe das er mit dem Umgang der Geräte oder Gegenstände vertraut ist, entfällt eine Einweisung durch Daniel Jaeger.

2. Daniel Jaeger stellt die Geräte und Gegenstände zu den abgesprochenen Zeiten in seinem Lager zur Verfügung. Die Geräte und Gegenstände befinden bei der Übergabe in einem einwandfreien, in einen für den abgesprochenen Mietzeitraum geeigneten, Zustand. Bei der Übergabe ist der Kunde dazu verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel oder Unvollständigkeit sind Daniel Jaeger sofort zu melden. Überprüft der Kunde die erhaltenen Geräte oder Gegenstände nicht, gilt der Zustand als abgenommen/mangelfrei. War der Mangel nicht erkennbar, oder er zeigt sich erst zu später Zeit, muss dies sofort an Daniel Jaeger gemeldet werden. Sonst gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände. Die Anzeige bedarf der Schriftform i.S.v. III. § 1.

3. Der Kunde kann nach rechtzeitiger Meldung Nachbesserung fordern, wenn sich die Geräte oder Gegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht

in einem betriebsfähigen Zustand befinden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel selbst verursacht hat. Ist eine Reparatur vor Ort nicht

möglich, hat Daniel Jaeger die Möglichkeit das Gerät oder den entsprechenden Gegenstand durch einen gleichwertigen oder besseren Gegenstand zu ersetzen. Eine Nachbesserung ist nur in dem in § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums möglich.

Ist der Aufwand der Nachbesserung unverhältnismäßig, behält Daniel Jaeger sich vor den Kunden nach Absprache an entstanden Kosten (Transport-, Wege-, und Personalkosten) zu beteiligen.

4. Eine Minderung oder Kündigung des Vertrags nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn Daniel Jaeger den

Nachbesserungsversuch gemäß § 6 Abs. 3 nicht durchführt oder dieser erfolglos geblieben ist.

Wird ein Mangel nach § 6 Abs. 2 nicht oder verspätet gemeldet, kann der Kunde nicht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs.3 BGB, mindern, kündigen oder

Schadenersatz fordern. Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel Daniel Jaeger zwar sofort gemeldet hat, eine

Nachbesserung innerhalb des unter § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Wird ein Mangel verspätet oder nicht an Daniel Jaeger gemeldet, ist der Kunde verpflichtet den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. Hat ein Kunde Mitschuld am Mangel, schließt dies das Kündigungsrecht aus.

5. Hat der Kunde mehrere Geräte oder Gegenstände gemietet, ist eine Kündigung des gesamten Vertrages nur möglich, wenn der Mangel an dem

einzelnen Gerät die gesamte Funktion der anderen Geräte wesentlich beeinträchtigt.

6. Wird vom Mieter ein schwer oder nur mit Fachwissen zu bedienendes Gerät ohne den von Daniel Jaeger angebotenen Techniker gemietet, ist eine Nachbesserung nur möglich, wenn nachweislich kein Bedienerfehler zum Mangel geführt hat.

7. Daniel Jaeger behält es sich vor bestimmte Geräte oder Gegenstände, die bei falscher Nutzung erheblichen Schaden verursachen, oder beschädigt werden können, nicht ohne einen von Daniel Jaeger ausgewählten Techniker zu vermieten.

8. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlichrechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Daniel Jaeger haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

§ 7 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder

grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Daniel Jaeger, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet Daniel Jaeger darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Daniel Jaeger, ihre gesetzlichen Vertreter worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Daniel Jaeger.

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen

Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 8 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Daniel Jaeger

Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 7 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Mitarbeiter,

Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von Daniel Jaeger zu vereinbaren. Soweit Daniel Jaeger infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde Daniel Jaeger von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von Daniel Jaeger gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient

und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Daniel Jaeger angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von

Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder – Schwankungen hat der Kunde einzustehen.

4. Der Kunde hat für eine sichere Aufbewahrung der Mietgegenstände zu sorgen, um Diebstahl oder Verlust auszuschließen (z.B. durch Nachtwache,

Abschließen).

§ 10 Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht)

ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

2. Vereinbaren Daniel Jaeger und der Kunde, dass Daniel Jaeger die Versicherung übernimmt, hat der Kunde Daniel Jaeger die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt Daniel Jaeger die Versicherung nicht, hat der Kunde Daniel Jaeger den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.

§ 11 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu

halten. Er ist verpflichtet, Daniel Jaeger unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der

Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, die Eingriffe der Sphäre sind Daniel Jaeger zugeordnet.

§ 12 Kündigung von Mietverträgen

1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.

2. Zugunsten von Daniel Jaeger liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

a) sich den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren

beantragt wird;

b) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;

c) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des

Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtendem Mietzins in Verzug

gerät.

§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände

1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem, sowie einwandfreien Zustand im Lager von

Daniel Jaeger während des in § 6 Abs. 2 genannten Zeitraum spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.

2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager von Daniel Jaeger abgeschlossen. Daniel Jaeger behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch zu späterem Zeitpunkt vor.

3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde Daniel Jaeger hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine

Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

4. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde Daniel Jaeger den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass Daniel Jaeger kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Langfristig vermietete Gegenstände

1. Sofern die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als

zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.

2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und – soweit erforderlich – auch die Instandsetzung der Mietgegenstände.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf

eigene Kosten durchzuführen. Daniel Jaeger erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Daniel Jaeger ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

§ 15 Werbezwecke

1. Für Werbezwecke sind ausschließlich folgenden Schriftzüge zu verwenden:

a) Daniel Jaeger

b) Daniel Jaeger Veranstaltungsservice

c) Logo (wird als Banner oder Datei zur Verfügung gestellt)

d) Logoausschnitt links (wird als Datei zur Verfügung gestellt)

2. Eine Vervielfältigung unserer Logos und Schriftzüge ist untersagt und nur nach unserer Zustimmung möglich.

III. Schlussbestimmungen

§ 1 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten

elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

§ 2 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon

die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige

Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Daniel Jaeger und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von Daniel Jaeger. Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person desöffentlichen Rechts, ist der Sitz von Daniel Jaeger ausschließlicher Gerichtsstand.

§ 3 Außerkraftsetzung einzelner Vertragspunkte

1. Sollte ein Vertragspunkt unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragspunkte wirksam.

Stand: Kiel,01.01.2024

IV. Anschrift

Inhaber: Daniel Jaeger

Anschrift: Helgolandstraße 14, 24131 Kiel

Telefon: +49 15775899229

Mail: info@daniel-jaeger-vs.de

Web: www.daniel-jaeger-vs.de

Datenschutz Fotobox

Datenschutz bei Verwendung der Fotobox

 

Daniel Jaeger Veranstaltungsservice vermietet die Ausrüstung zur Anfertigung lustiger Fotos bei einer Feier. Die Gäste stellen die Aufnahmen selbst durch Betätigung des Auslösers her. In Zeiten digitaler Fotografie ist sicher jedermann bewusst, dass Digitalfotos gespeichert werden. Wer das nicht will, sollte sich nicht vor die Kameralinse stellen bzw. den Auslöser betätigen. Hier gilt, Eltern haften für ihre Kinder. Die gespeicherten Fotos werden in eine geschützte Galerie hochgeladen, um sie den Gästen zugänglich zu machen. Die Galerie ist optional und nur von Personen erreichbar, die von dem (nicht zu erratenden) Link zur Galerie Kenntnis haben. Dieser Link wird nach der Veranstaltung nach Hochladen der Bilder freigegeben. Zusätzlich ist dieser Link über einen Button auf unserer Website zu erreichen, ohne Passworteingabe ist ein Fortfahren nicht möglich!

Wir halten es für unverhältnismäßig, bei einer privaten Feier jeden Gast um seine – evtl. sogar schriftliche – Einwilligung zu bitten. In Zweifelsfällen wenden sie sich unverzüglich an uns mit der Bitte um Löschung des Fotos. Bei der Löschung von Fotos, die in die Galerie hochgeladen wurden, bitten wir um präzise Angaben, welches Foto zu löschen ist, da wir die Personen nicht (er)kennen. Von einer Veröffentlichung ohne Zustimmung der mit der Box erstellten Fotos z.B. in Social Media raten wir ausdrücklich ab!

Wenn Du die Fotobox bei einem gewerblichen Event (z.B. auf einer Messe) einsetzen willst, solltest Du darüber nachdenken, die Nutzer der Box durch einen schriftlichen Hinweis (z.B. Zettel an der Box) auf die Speicherung aufmerksam zu machen. Von einer Veröffentlichung der Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung raten wir auch in diesem Fall ab.

Der Kunde/Veranstalter ist für die Verwendung/Verarbeitung der Fotos selbst verantwortlich!

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